Steuerliche Absetzbarkeit Krankenversicherung
Bessere steuerliche Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge
ab 1.1.2010
Die Beiträge zur gesetzlichen und zur privaten Krankenversicherung sind ja als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Nur gibt es leider Höchstbeträge dafür.
Infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts werden im Rahmen des "Bürgerentlastungsgesetzes" die Höchstsätze nun zum 1.1.2010 erhöht:
Für Angestelllte waren es bisher 1.500,- Euro jährlich, erhöht nun auf 1.900,- Euro, für Selbständige waren es bisher 2.400,- Euro, erhöht nun auf 2.800,- Euro.
Diese Höchstbeträge schließen allerdings auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zu Haftpflichtversicherungen sowie absetzbare Risikoversicherungen mit ein - also nicht ganz komplett für die Kranken- und Pflegeversicherung nutzbar.
Dennoch hilft das mit, daß die Krankenversicherung unter dem Strich tragbarer wird.
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